Die sichergestellten Geräte, namentlich das Mobiltelefon des Beschuldigten, ein PC- Tower und ein Notebook wurden durch den Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei ausgewertet. Gemäss Berichtsrapport vom 5. Juni 2020 konnten auf den sichergestellten Geräten keine verdächtigen Daten festgestellt werden. Am 4. November 2020 erfolgte die Videoeinvernahme des Beschwerdeführers.