3.4 Mit Beschluss vom 12. März 2020 hiess die Beschwerdekammer die Beschwerde des Straf- und Zivilklägers gegen die Einstellungsverfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 17. Dezember 2019 gut und wies diese an, die Untersuchung gegen den Beschuldigten fortzusetzen. Daraufhin kam es am 16. April 2020 am Domizil des Beschuldigten zu einer Hausdurchsuchung und zur Anhaltung des Beschuldigten an seinem Praktikumsarbeitsplatz. Die sichergestellten Geräte, namentlich das Mobiltelefon des Beschuldigten, ein PC- Tower und ein Notebook wurden durch den Fachbereich Digitale Forensik der Kantonspolizei ausgewertet.