1.2 Mit Verfügung vom 29. Januar 2021 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern, Nötigung und Missbrauchs einer Fernmeldeanlage erneut ein. Gegen diese Verfügung erhob der Straf- und Zivilkläger (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Advokatin D.________, am 13. Februar 2021 Beschwerde. Er beantragte – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen – die Aufhebung der Einstellungsverfügung. Es sei das Strafverfahren gegen den Beschuldigten zur Anklage zu bringen.