Sie wies die Staatsanwaltschaft an, die Untersuchung gegen den Beschuldigten im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. Diese habe den Straf- und Zivilkläger altersgerecht zu befragen, wobei in einem ersten Schritt zu klären sei, in welcher anderen Weise die beiden Beteiligten kommuniziert hätten (Snapchat, Telefonanrufe, Gespräche via Fortnite-Spiel) und welche Inhalte diese Kommunikation gehabt habe (Fotos/Videos versendet, sexuell konnotierte Befehle erteilt etc.).