Die Beschwerdekammer geht jedoch davon aus, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren zügig vorantreiben und so bald als möglich zum Abschluss bringen wird. Die geplanten Einvernahmen, die Klärung des Gerichtsstands betreffend den Mittäter O.________ sowie eine Anklageerhebung oder ein Erlass eines Strafbefehls sowie die Einstellung betreffend des zwischenzeitlich entkräfteten Tatvorwurfs vom 1. Dezember 2020 sollte nach Einschätzung der Beschwerdekammer innerhalb der gewährten Verlängerung von zwei Monaten durchführbar sein.