Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt vom 29. November 2020 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung und Sachbeschädigung, alles begangen am 27. November 2020; vgl. dazu noch die Ausführungen unter E. 6.2.2 hiernach) und der Tatsache weiterer Delinquenz während hängiger Strafverfahren nicht mit der nötigen – den Haftgrund ausschliessenden – Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden, dass berechtigte Aussicht auf die Gewährung eines bedingten oder teilbedingten Strafvollzugs besteht (zum Ganzen Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 17 304 vom 10. August 2017 E. 5.3;