7 Gefahr des Untertauchens im Inland. Somit kommt dem Argument des Zwangsmassnahmengerichts, wonach er Mühe bekunde, behördlichen Anordnungen Folge zu leisten, sehr wohl haftrelevante Bedeutung zu. Sein angeblicher Wunsch, in der Schweiz bleiben zu wollen, steht einem Untertauchen in der Schweiz und damit der Annahme von Fluchtgefahr ebenfalls nicht entgegen. Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, dass er nicht mit einem allzu hohen Strafmass rechnen müsse, stünden doch nur geringfügige Vergehen resp.