Sie verfügten im Deliktszeitraum zudem über kein Vermögen oder regelmässiges Einkommen. Sie begingen in einem relativ kurzen Zeitraum eine Vielzahl von Tathandlungen, und dies mit der Bereitschaft, eine unbestimmte Vielzahl von Delikten der fraglichen Art zu begehen. Aus den vielen Sachverhalten ergibt sich, dass A.________, gemeinsam mit D.________, praktisch seine gesamte Zeit dazu verwendete, Diebstähle zu begehen bzw. solche zu versuchen, um damit seine finanzielle Situation massgeblich aufzubessern und ein zusätzliches und namhaftes Zusatzeinkommen zu generieren und einen entscheidenden Beitrag an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu bestreiten.