4 Die Beschwerdekammer schliesst sich ausserdem den nachfolgend wiedergegebenen Ausführungen der Staatsanwaltschaft in ihrer delegierten Stellungnahme an, wonach gestützt auf die polizeilichen Feststellungen vom 1. und 2. Dezember 2020 nun auch vom dringenden Tatverdacht des gewerbs-/bandenmässigen Diebstahls ausgegangen werden müsse: Mit Blick auf die den beiden Beschuldigten D.________ und A.________ nun vorgeworfenen Delikte ist von einem gewerbs- und bandenmässigen Vorgehen auszugehen. Der Beschuldigte entschloss sich gemeinsam mit D.________ dazu, ab dem 01.12.2020 und dann bis zur Anhaltung am