9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Der Antrag auf Einholung eines Berichts über die Möglichkeit einer bedingten Entlassung einzuholen wird abgewiesen. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Das urteilende Gericht legt die amtliche Entschädigung am Ende des Verfahrens fest.