_ gewahrt. Bei ihm wurde von einer Einsatzstrafe von 36 Monaten aus- 8 gegangen. Der Deliktsbetrag und der Sachschaden lagen bei ihm bei je CHF 75’000.00. Sie waren also beide massiv tiefer und waren auch so zu berücksichtigen. Es lagen bei ihm zudem bloss 19 oder 20 Einbrüche und Versuche dazu vor. Bei H.________ wurde die Strafe wegen des Geständnisses relativ stark reduziert (vgl. sein Urteil vom 2. Dezember 2020, S. 8, in Akten KZM 21 64). Das Sachgericht akzeptierte – im abgekürzten Verfahren – die Strafe für H.________ von 24 Monaten Freiheitsstrafe.