Der Deliktsbetrag liegt gemäss der aktenkundigen Anklageschrift vom 18. Dezember 2020 bei CHF 186’362.45 und der Gesamtsachschaden bei CHF 315’517.25 (pag. 4691). Es liegen insgesamt 53 Einbruchdiebstähle und Versuche dazu vor (vgl. pag. 4691- 4698). Die Einbrüche fanden insbesondere in Gewerberäumlichkeiten statt, aber teilweise und in stattlicher Anzahl auch in bewohnte Wohnungen von Privaten (vgl. bspw. pag. 4695 [Ziff. 1.32] oder pag. 4696 [Ziff. 1.38]). Die Mindeststrafe für den bandenmässigen Diebstahl beträgt sechs Monate (Art. 139 Ziff. 3 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311]), die Maximalstrafe grundsätzlich zehn Jahre.