Dazu kommt ein grosses Mass an Arbeitsteilung und Organisation. Zudem ist aktenkundig, dass H.________ wegen 19 Einbruchdiebstählen (zwar im abgekürzten Verfahren) rechtskräftig zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten mit einer Probezelt von 2 Jahren und einer Landesverweisung von 10 Jahren verurteilt wurde, während A.________ wegen derer weiterer 34 - mithin in mehr als doppelt so vielen Fällen - angeklagt ist und als bis zu einem bestimmten Grad weniger weitgehend geständig als H.________ betrachtet werden muss.