__ […] besonders ins Gewicht, dass mit bemerkenswerter brachialer Gewalt vorgegangen und in rund 1/3 der Fälle neben leeren Industrie- und Geschäftsräumen entgegen dem Argument der Verteidigung auch in Wohnungen und Einfamilienhäuser eingebrochen wurde, was sich straferhöhend auswirkt; die Wahl dürfte denn auch weniger zur Vermeidung von Konfrontationen mit Drittpersonen als vielmehr im Hinblick auf die Entwendung von Tresoren und damit die Erzielung möglichst grosser Beute darauf gefallen sein. Dazu kommt ein grosses Mass an Arbeitsteilung und Organisation.