Vor dem Hintergrund der nachvollziehbaren Standpunkte des Regionalgerichts und der Staatsanwaltschaft […] erachtet das kantonale Zwangsmassnahmengericht die von der Verteidigung angestellte Sanktionsprognose effektiv als zu günstig. Zum einen bezieht sich die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Berücksichtigung der Möglichkeit der bedingten Entlassung der Sache nach in erster Linie auf den (ordentlichen) Strafvollzug nach Vorliegen eines (erstinstanzlichen) Urteils, dessen Strafmass ein wichtiges Indiz für die mutmassliche Dauer der tatsächlich zu verbüssenden Strafe darstellt (vgl. BGE 143 IV 4.1 und 4.2;