Zudem fehlen Hinweise zur konkreten Herkunft einer allenfalls zu leistenden Kaution, scheint doch A.________ selber kein Vermögen zu besitzen und, worauf seine Implikation in die untersuchungsgegenständlichen Vorgänge nämlich hindeutet, auf ein Zusatzeinkommen angewiesen gewesen zu sein. Die persönlichen Verhältnisse von allfälligen Drittpersonen wie der Mutter des A.________, die bereit wären, eine Kaution leisten, sind dem kantonalen Zwangsmassnahmengericht ebenfalls ungenügend bekannt.