Ohnehin obliegt es dem Zwangsmassnahmengericht, den relevanten Sachverhalt zu bestimmen und allenfalls den Beschwerdeführer aufzufordern, weitere sachdienliche Angaben abzugeben. Sieht das Zwangsmassnahmengericht die Möglichkeit einer geeigneten milderen Massnahme zur Verfügung, hätte sie die Verhandlung vertagen und […] von ihr als zielführende Abklärungen treffen bzw. in Auftrag gegeben können. Folglich wurde das mildere Mittel, die Einholung einer Fluchtkaution nicht ernsthaft geprüft, was es einerseits nachzuholen und andererseits zu gewähren ist.