Er will seine Mutter nicht noch mehr finanzielle Schwierigkeiten bereiten und sie auch nicht ein weiteres Mal enttäuschen. Das kantonale Zwangsmassnahmengericht begründete ihre Ablehnung damit, dass weitere finanzielle Nachforschungen hätten betrieben werden müssen und dies wäre in der kurzen Zeit, in welcher sie einen Entscheid zu fällen haben, nicht möglich gewesen […]. Konkret welche zusätzlichen Abklärungen zu treffen gewesen wären, wurden nicht erwähnt. Ohnehin obliegt es dem Zwangsmassnahmengericht, den relevanten Sachverhalt zu bestimmen und allenfalls den Beschwerdeführer aufzufordern, weitere sachdienliche Angaben abzugeben.