Stand 08. Februar 2021] entspricht dies ca. CHF 496.00. D.________ verfasste an das kantonale 4 Zwangsmassnahmengericht ein Schreiben, in welchem sie erklärte, bei der Rückkehr ihres Sohnes dafür zu sorgen, dass er bei ihr ein stabiles zu Hause haben wird und sie sich darum kümmert, dass er einer geregelten Arbeitsstelle nachgeht. Nach seiner Freilassung wird der Beschwerdeführer zu seiner Mutter nach Rumänien, Kreis E.________, in der Gemeinde F.________, ziehen […]. Es besteht ein enges persönliches Verhältnis zwischen Mutter und Sohn.