Sie arbeitet in Rumänien für den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn gemäss Art. 164 vom Gesetz Nr. 53/2003 und vermag damit nur knapp ihre eigenen Lebensunterhaltskosten zu decken. Mit dem rumänischen Regierungsbeschluss Nr. 935 vom 13. Dezember 2019 hat sich ab Januar 2020 der Mindestlohn von 2080.00 Lei auf 2'230.00 Lei für eine durchschnittliche Vollzeitbeschäftigung erhöht. Aus der letzten Lohnabrechnung vom Dezember 2020 ist ersichtlich, dass D.________ den gegenwärtig geltenden Mindestlohn erhält. Nach dem aktuellen Devisenkurs [1 Leu = CHF 0.22; Stand 08. Februar 2021] entspricht dies ca. CHF 496.00. D.__