Es ist rechtsstaatlich ausgesprochen bedenklich, wenn mit der Begründung von unklaren Corona-Schutzmassnahmen, mildere Ersatzmassnahmen nicht geprüft und schliesslich auch nicht ausgesprochen werden. Nach der Abnahme seines Ehrenwortes wird der Beschwerdeführer alles Mögliche daran setzen, um seiner Gerichtsverhandlung bei zu wohnen. Überdies sei festgehalten, dass pandemiebedingte Einschränkungen auch auftreten können, wenn er in Haft ist. Reicht die Abnahme des Ehrenwortes nicht aus, um der angeblich drohenden Fluchtgefahr zu begegnen, so sei ihm die Möglichkeit einer Fluchtkaution zu gewähren. Die Sicherheitsleistung kann gemäss Art.