1. A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wurde am 30. März 2019 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Ihm werden banden- und gewerbsmässiger Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch etc. vorgeworfen. Mit Entscheid vom 2. Februar 2021 wies das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) sein Haftentlassungsgesuch ab und ordnete die Sicherheitshaft bis am 23. Mai 2021 an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 12. Februar 2021 Beschwerde mit folgenden Rechtsbegehren: 1. A.________ sei unverzüglich aus dem vorzeitigen Strafvollzug zu entlassen.