Der Aufforderung, Abstand zu halten widersetzte sich der keine Schutzmaske tragende Beschuldigte wiederholt. Der Polizist streckte seinen Arm aus, um den Sicherheitsabstand anzuzeigen, A.________ schlug den Arm des Polizisten weg und beschimpfte diesen erneut als "Missgeburt". In der Folge beschimpfte er alle anwesenden Polizisten mit Ausdrücken wie "Menschen zweiter Klasse" oder "Knechte des Systems" und entsprechenden Gesten. Zur Klärung dieser Vorwürfe ist die erkennungsdienstliche Erfassung nicht notwendig. Mit seinem Verhalten drückt A.________ jedoch grosse Ablehnung gegenüber der Polizei und der Rechtsordnung aus.