382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung, aus welcher sich auch der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt, ist wie folgt begründet: Aufgrund einer Meldung betreffend eine Auseinandersetzung mit Messern musste am 01.01.2021 um ca. 04.00 an der C.________ (Strasse) eine Polizeikontrolle durchgeführt werden. A.________ beschimpfte die ausgerückten Polizisten umgehend. Er ging direkt auf einen der Polizisten zu und nährte sich diesem bis auf einen halben Meter. Der Aufforderung, Abstand zu halten widersetzte sich der keine Schutzmaske tragende Beschuldigte wiederholt.