1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Untersuchung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie Beschimpfung. Am 25. Januar 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers, wogegen dieser am 11. Februar 2021 Beschwerde erhob. In ihrer Stellungnahme vom 24. Februar 2021 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Diese Stellungnahme wurde dem Beschwerdeführer am 26. Februar 2021 zugestellt.