Es ist nachgerade nicht die Aufgabe der Strafverfolgung und der Staatsanwaltschaft, Entscheide oder Urteile von anderen Behörden oder Gerichten auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Dafür steht der Rechtsmittelweg in den jeweiligen Verfahren (hier der Zivilrechtsweg) offen, den B.________ offenbar schon gegangen ist. Die Staatsanwaltschaft ist nicht obere Instanz oder Aufsichtsbehörde von Gerichten (Schlichtungsbehörde) oder anderen Behörden.