3. Der angefochtenen Verfügung ist Folgendes zu entnehmen: «B.________ ist offenbar im Nachhinein nicht zufrieden oder einverstanden mit einer Vereinbarung, die er bei der Schlichtungsbehörde unter dem Vorsitz von A.________ unterzeichnet hat. Er macht sinngemäss einen Irrtum, eine Täuschung, eine «erzwungene Unterschrift», Plünderung, etc. geltend. Gemäss seinen Angaben hat er bereits Rechtsmittel ergriffen und ist den Instanzenzug durchlaufen.