Der Beschwerdeführer scheint demnach offenbar doch nicht der Meinung zu sein, dass er den Kontakt zum Opfer abbrechen müsse, um zukünftig Konfliktsituationen auszuschliessen, wie es in der Beschwerde geltend gemacht wird. Die Wahrscheinlichkeit weiterer gleichartiger oder noch massiverer Delikte gegen Leib und Leben und die persönliche Freiheit ist aufgrund der schwierigen Lebenssituation des Beschwerdeführers gross. Die Legalprognose ist angesichts der bisherigen, stetigen Gewaltbereitschaft, der fehlenden Tagesstruktur und Perspektive sowie des erhöhten Alkohol- und Drogenkonsums denkbar ungünstig.