14 trinke, haben wir das Problem» (vgl. Z. 164 ff. des Protokolls der Hafteröffnung vom 3. Februar 2021). Gemäss Aussagen des Beschwerdeführers hat er demnach seine Aggressionen nicht im Griff und es kommt zuweilen zu den gewalttätigen Ausbrüchen, wenn er Alkohol getrunken hat. Soweit er anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 2. Februar 2021 auf Frage, ob weitere Auseinandersetzungen zu erwarten seien, angab «Nein, sicher nicht. Wir haben bereits gestern über die ganze Sache diskutiert, dies verlief aber nicht wie geplant» (vgl. Z. 202 ff.