Zudem wird dem Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren vorgeworfen, das Opfer die Treppe hinuntergestossen und es in die Genitalien getreten zu haben. Die Zusammenfassung des Zwangsmassnahmengerichts im angefochtenen Entscheid zeigt einlässlich die Gewaltbereitschaft des Beschwerdeführers, welcher zufolge abgelaufener Ausweispapiere, finanzieller Schwierigkeiten und fehlender Arbeitsstelle zudem keine Perspektive hat, so dass eine zunehmende Eskalation droht.