Gemäss Strafmandat vom 18. Februar 2013 war der Beschwerdeführer bereits in seiner früheren Beziehung gewalttätig. Das aktuelle Opfer soll er im Jahr 2020 während einer gewissen Zeit alle zehn Tage geschlagen haben, u.a. auch mit gefährlichen Gegenständen. Aus dem Vorfall vom 31. Januar 2021 resultierte eine 3 cm lange Rissquetschwunde auf der Stirn und Verletzungen auf der Lippeninnenseite. Zudem wird dem Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren vorgeworfen, das Opfer die Treppe hinuntergestossen und es in die Genitalien getreten zu haben.