Die Gewaltbereitschaft des Beschuldigten, insbesondere jene in Paarbeziehungen, ist somit insgesamt eindrücklich und über Jahre hinweg dokumentiert resp. durch mit grosser wahrscheinlich als erstellt zu betrachtende Sachverhalte indiziert. Besonders bedenklich ist dabei der Kriminalitätsvektor: Während der Beschuldigte sich früher offenbar noch mit groben Tätlichkeiten und Beschimpfungen begnügte, sind die am Opfer festgestellten Verletzungen in den hier zur Debatte stehenden Vorfällen progressiv aggraviert. Nach wenigen blauen Flecken an Arm und Hand folgte ein geschwollenes Auge mit Hämatom.