Es sei damals nicht zur Anzeige gekommen, weil das Opfer die 3-monatige Bedenkfrist habe verstreichen lassen (Anzeigerapport vom 30.06.2020, S. 5). Das Opfer hat zudem angegeben, dass es noch zu zahlreichen anderen Gewaltausübungen seitens des Beschuldigten gekommen sei (ca. alle 10 Tage), u.a. auch mit Gegenständen. Zudem gab sie an, dass er ihr mit einer Schere auch schon die Hände zerschnitten und Rippen gebrochen habe. Die Gewaltbereitschaft des Beschuldigten, insbesondere jene in Paarbeziehungen, ist somit insgesamt eindrücklich und über Jahre hinweg dokumentiert resp.