12 Behörden und Beamte, mehrfach begangen am 27.02.2020. Der Polizei J.________(Ortschaft) ist der Beschuldigte zudem in Zusammenhang mit dem Opfer ebenfalls bereits wegen häuslicher Gewalt bekannt. So war er beschuldigt wegen Tätlichkeiten und Beschimpfung, wobei das Opfer ein blau gefärbtes Hämatom in der linken Gesichtshälfte und Prellungen am Oberarm vorwies. Es sei damals nicht zur Anzeige gekommen, weil das Opfer die 3-monatige Bedenkfrist habe verstreichen lassen (Anzeigerapport vom 30.06.2020, S. 5).