So wurde er mit Strafmandat am 18.02.2013 wegen häuslicher Gewalt gegen seine frühere Ehefrau (Tätlichkeiten, Beschimpfungen, Drohungen, versuchter Nötigung) und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt. Gemäss Anzeigerapport vom 30.06.2020 sei er auch 2011 beschuldigt gewesen der mehrfachen Tätlichkeit und Drohung gegen seine frühere Ehefrau, wobei es um drei Vorfälle innerhalb kurzer Zeit gegangen sein, Fusstritte gegen den Kniebereich, mittels Plastikgeschirr gegen Nacken und Rücken Schlagen und Morddrohungen.