Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft, sein Strafregisterauszug ist eindrücklich. Die Verurteilungen wurden ausgesprochen für Delikte begangen in den Jahren 2011, 2012 und 2013 sowie für die Jahre 2017, 2018 und 2020. Die einschlägige Vorstrafe liegt tatsächlich bereits mehrere Jahre zurück. So wurde er mit Strafmandat am 18.02.2013 wegen häuslicher Gewalt gegen seine frühere Ehefrau (Tätlichkeiten, Beschimpfungen, Drohungen, versuchter Nötigung) und mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt.