Dies wurde von der Kantonspolizei Bern bereits nach dem Vorfall vom 13. Juni 2020 feststellt und der Beschwerdeführer hierzu befragt. Er hatte damals alle Schuld hierfür dem Opfer zugeschoben (vgl. Z. 168 ff. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme vom 14. Juni 2020). Ungeachtet des Hinweises der Kantonspolizei Bern im Juni 2020, wonach er verpflichtet sei, sich bei der zuständigen Behörde zu melden, damit sein Aufenthaltstitel verlängert werden könne, unterliess er es bis heute, sich ernstlich um eine Verlängerung seiner C-Bewilligung zu bemühen.