«Das alles mache, dass das Ganze wieder hochkomme und das sei hart für sie» (vgl. Z. 156 f. und 174 ff. des Protokolls [Einvernahme als Auskunftsperson]). Die Aussagen des Opfers erscheinen bei summarischer Prüfung grundsätzlich als glaubhaft. Letztlich wird der dringende Tatverdacht denn auch vom Beschwerde-