des Protokolls [Einvernahme als Auskunftsperson]). Zudem sei es im Jahre 2020 vorgekommen, dass der Beschwerdeführer es alle zehn Tage geschlagen habe und der Beschwerdeführer habe es ein paarmal bedroht, wobei es die Drohungen zwei Mal ernst genommen und Angst gehabt habe (vgl. Z. 83 ff.; 169 f.; 188 ff. des Protokolls [Einvernahme als Auskunftsperson]). Das Opfer wollte keine weitergehenden Aussagen machen, da es für es eine psychische Belastung sei, alles nochmals aufzuarbeiten. Es möchte das Ganze vergessen und weiter vorwärts gehen. «Das alles mache, dass das Ganze wieder hochkomme und das sei hart für sie» (vgl. Z. 156 f. und 174 ff.