Er habe es dann auch erwischt, wobei es kurz in Ohnmacht gefallen sei (vgl. Z. 200 des Protokolls [Einvernahme als Zeugin]. Hinsichtlich des Vorfalls vom 31. Januar 2021 führte das Opfer aus, dass es nicht mehr genau wisse, wie es gegangen sei. Es sei so schnell gegangen. Es wisse nur noch, dass es «gechlepft» habe und dann sei bei ihm bereits das Blut hinabgelaufen. Die Platzwunde am Kopf sei durch einen Schlag entstanden. Im Spital sei ihm gesagt worden, dass die Verletzung nicht nur durch die Hand oder Faust verursacht worden sein könne. Vielleicht sei es ein Handy gewesen. Es wisse es aber nicht (vgl. Z. 122 ff. des Protokolls [Einvernahme als Zeugin]).