Der Beschuldigte wurde sodann am 15.08.2020 um 03:57 Uhr von der Polizei angehalten, nachdem er auf der E.________ (Strasse), Kreuzung F.________ (Strasse), angetrunken herumgeschrien hatte. Kurze Zeit später konnte auch das Opfer an der G.________ (Strasse) gefunden und befragt werden (vgl. Anzeigerapport vom 24.08.2020). Gemäss Fotodokumentation vom 19.08.2020 wies das Opfer ein geschwollenes Auge mit Hämatom, eine blutende Verletzung am Haaransatz, ein Hämatom am Arm und Blutflecken auf der Kleidung auf.