Dieser Vorfall führte letztlich zur polizeilichen Festnahme des Beschwerdeführers, nachdem bereits wegen den zwei früheren Vorfällen wegen häuslicher Gewalt Ermittlungen aufgenommen worden waren. Weiter wird der Beschwerdeführer dringend verdächtigt, gegenüber dem Opfer Todesdrohungen ausgesprochen und es als «gruusigi Bitch» und «gruusigi Schlampe» beschimpft zu haben. Der Beschwerdeführer ist teilweise geständig, das Opfer geschlagen zu haben resp. dass es zu einer Rangelei gekommen sein soll. Teilweise kann oder will er sich zufolge seines Alkohol- und Drogenkonsums nicht mehr an die Ereignisse erinnern.