Gemäss mündlicher Information der Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft soll der Beschwerdeführer das Opfer am 31. Januar 2021 so heftig gegen den Kopf geschlagen haben, dass es eine Hirnerschütterung erlitten sowie eine Rissquetschwunde von ca. 2 cm auf der Stirn mittig über den Augen davongetragen habe, die habe geklebt werden müssen. Dieser Vorfall führte letztlich zur polizeilichen Festnahme des Beschwerdeführers, nachdem bereits wegen den zwei früheren Vorfällen wegen häuslicher Gewalt Ermittlungen aufgenommen worden waren.