2 nes Auge mit Hämatom und eine blutende Verletzung am Haaransatz erlitten haben soll. Gemäss mündlicher Information der Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft soll der Beschwerdeführer das Opfer am 31. Januar 2021 so heftig gegen den Kopf geschlagen haben, dass es eine Hirnerschütterung erlitten sowie eine Rissquetschwunde von ca. 2 cm auf der Stirn mittig über den Augen davongetragen habe, die habe geklebt werden müssen.