(nachfolgend: Opfer) begangen zu haben. Insbesondere soll es am 13. Juni und 15. August 2020 sowie am 31. Januar 2021 zu häuslicher Gewalt des Beschwerdeführers gegenüber dem Opfer gekommen sein. Der Beschwerdeführer soll dabei das Opfer u.a. in den Bauch getreten, die Treppe hinuntergestossen und heftig gegen den Kopf geschlagen haben, wobei dieses hauptsächlich Prellungen, ein geschwolle-