Die Beschwerde ist gutzuheissen. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 16. Dezember 2021 ist aufzuheben. 9. Über den Antrag des Beschuldigten, wonach Rechtsanwalt Dr. C.________ ein Berufsverbot zu erteilen sei, ist mangels Zuständigkeit der Beschwerdekammer nicht im Beschwerdeverfahren zu befinden. Auch die Verletzung von Standesregeln und Berufspflichten sind nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. Es gibt