Wo ihr Mann gestanden habe, habe sie nicht gesehen (Z. 56 ff.), aber wie die Beschwerdeführerin ihrem Mann die Schachtel in die linke Schulter ihres Mannes gestossen habe (Z. 63 ff.). Es scheint auch keinen Sinn zu ergeben, dass der Beschuldigte in einer Nische gestanden haben und schliesslich, als die Beschwerdeführerin auf ihn losgegangen sei, nach vorne getreten sein soll (vgl. Stellungnahme des Beschuldigten vom 2. Februar 2022, S. 6). Mit Blick darauf erscheinen die Aussagen des Beschuldigten jedenfalls nicht gleich glaubhaft wie diejenigen der Beschwerdeführerin.