Die Angaben des Beschuldigten enthalten eine deutliche Aggravierungstendenz. Der (angebliche) Angriff der Beschwerdeführerin wird immer wie dramatischer geschildert und seinen eigenen Beitrag scheint er zu verharmlosen. Seine Angaben sind insofern widersprüchlich, als er gegenüber der Polizei nur von einem leichten Wegstossen wegen des Abstands sprach, an der staatsanwaltlichen Einvernahme von einem Wegstossen zu seinem Schutz und in der Stellungnahme vom 2. Februar 2022 von einem sanften Zurückschieben.