Er hätte die Treppe runterfallen können (Z. 100 f.). In seiner Stellungnahme bringt der Beschuldigte vor, die Beschwerdeführerin sei wie eine «Furie» auf ihn los, habe ihn von oben herab mit vollem Körpereinsatz und aller Wucht mit einer Kante dieses Gegenstandes in die linke Achsel gestossen und versucht, ihn umzustossen. Geistesgegenwärtig habe er mit der rechten Hand das Geländer direkt vor der Haustüre ergriffen, um sich so vor einem gefährlichen Sturz zu schützen (S. 2 der Stellungnahme vom 2. Februar 2022). Die Angaben des Beschuldigten enthalten eine deutliche Aggravierungstendenz.