Ebenso wenig deuten die Äusserungen der Ehefrau des Beschuldigten zu Beginn der Einvernahme darauf hin, dass eine Absprache vorlag. Diese «Dankesrede» ist offensichtlich vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Einstellung vom 6. Juli 2021 wegen der anderen Delikte gemäss Anzeige vom 16. März 2020 zu verstehen. So machte die Staatsanwaltschaft die Ehefrau des Beschuldigten in der Folge explizit darauf aufmerksam, dass es nur um die Vorwürfe der Tätlichkeiten gehe. Es ergeben sich daher keine Hinweise auf schwerwiegende Verfahrensmängel, welche die Aufhebung des Entscheides nach sich ziehen müssten.